Spenden
Spenden und Zustiftungen sind willkommen
Sie können unsere Aufklärungsarbeit und unser Engagement für Menschen mit Kopfschmerzen oder Migräne jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. Dies sichert und fördert die langfristige Arbeit der Stiftung Kopfschmerz auf diesem Gebiet.
Die Organisation hat zwar eine sehr schlanke Kostenstruktur, weil sich alle Beteiligte ehrenamtlich engagieren, über das Jahr fallen trotzdem geringe Beträge für den Betrieb an. Zu nennen sind hier die Kosten für die Betreuung der Webseite und Verwaltungsgebühren wie Kontoführung oder Porto. Darüber hinaus benötigen unsere aktuellen und geplanten Projekte finanzielle Unterstützung.
Spenden helfen uns direkt
Mit einer klassischen Spende unterstützen Sie unsere Arbeit direkt und sofort. Sie können uns aber auch mit einer zweckgebundenen Spende für einzelne Projekte unterstützen. Zum Beispiel für die Aufklärung von Schülerinnen und Schülern, die Betreuung der Online-Beratungsplattform oder die Erstellung von Info-Broschüren. Wenn Sie dies tun möchten, vermerken Sie bitte den Zweck auf der Überweisung.
Sollten Sie aus einem besonderen Anlass heraus, z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, das Gefühl haben, etwas Gutes tun zu wollen, verbinden Sie diesen besonderen Augenblick bitte mit einer Spende an die Stiftung Kopfschmerz.
Zustiftungen sichern die langfristige Arbeit
Das Stiftungskapital ist wertbeständig angelegt und darf nicht angegriffen werden. Die Erlöse sichern die langfristige Arbeit der Stiftung Kopfschmerz. Wenn Sie unser Engagement also nachhaltig unterstützen möchten, ist eine Zustiftung das richtige Mittel. Mit einer Zustiftung können Sie langfristig helfen, denn Ihr Beitrag bleibt im Stiftungskapital erhalten. Nur die Erlöse daraus, z. B. durch Zinsen, werden für die aktuelle Arbeit verwendet.
Spendenquittungen
Zustiftungen und Zuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Als gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftung erhalten Sie von uns gerne eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für Ihr Finanzamt. Dies gilt für alle Zuwendungen ab 100 Euro. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 100 Euro gilt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes als Nachweis.
Da die Stiftung Kopfschmerz ihre Vorhaben aufgrund der schlechten Zinslage noch nicht aus den Erträgen ihres Vermögens finanzieren kann, ist sie auf finanzielle Zuwendungen in Form von Zustiftungen oder Spenden angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Verwirklichung der Stiftungsziele helfen. Unser Treuhänder, Rechtsanwalt Karl Otto Beckmann, kontrolliert die sachgerechte Verwendung.
Bankverbindung der Stiftung Kopfschmerz:
IBAN: DE13 5335 0000 0014 0050 80 BIC: HELADEF1MAR
(Kto.-Nr. 14005080, BLZ 53350000, Sparkasse Marburg-Biedenkopf)